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Zuschlagskriterien bei Labormöbeln: Der Preis dominiert

In polnischen Ausschreibungen für Labormöbel seit 2021 wog der Preis unter den Zuschlagskriterien meist genau 60 %; in jeder fünften zählte nur der Preis.

Laborräume der Medizinischen Universität, Białystok

Veröffentlicht: Aktualisiert Lesezeit: 9 Min. Lesezeit

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Art. 246 des polnischen Vergabegesetzes (Prawo zamówień publicznych) (öffnet in einem neuen Tab) erlaubt für den Preis höchstens 60 % Gewicht, es sei denn, der Auftraggeber legt in der Leistungsbeschreibung Qualitätsanforderungen fest. Dann darf der Preis mehr wiegen oder sogar das einzige Kriterium sein. Die Vorschrift gilt für die öffentlichen Auftraggeber nach Art. 4 Nr. 1 und 2 des Gesetzes, darunter Einheiten des öffentlichen Finanzsektors. In Ausschreibungen für Labormöbel wiegt der Preis fast immer mindestens 60 %: Weniger wog er nur in 10 von über tausend Ausschreibungen. Unter den übrigen Zuschlagskriterien wählen die öffentlichen Auftraggeber am häufigsten die Garantie und die Ausführungsfrist.

Ein Vergabeverfahren ist oft in Lose aufgeteilt, und jedes Los hat eigene Kriterien und eigene Angebote. Deshalb zählt dieser Text jedes Los als eigene Ausschreibung.

Ausschreibungen mit bekannter Gewichtung aller Kriterien
1134
mit einem Preisgewicht von genau 60 %
63 %
allein nach dem Preis, ohne weitere Kriterien
21 %
Angebote in einer typischen Ausschreibung
2

Welches Gewicht hat der Preis unter den Zuschlagskriterien?#

Meist genau 60 %, also so viel, wie das Gesetz ohne Beschreibung von Qualitätsanforderungen höchstens erlaubt. So viel wog der Preis in fast zwei Dritteln der Ausschreibungen (63 %). Die zweithäufigste Wahl ist der Preis allein, ohne jedes andere Kriterium: So wurde jede fünfte Ausschreibung gewertet (21 %).

In den meisten Ausschreibungen wiegt der Preis genau 60 %

Anteil der Ausschreibungen für Labormöbel (Lose) nach dem Gewicht des Preises unter den Zuschlagskriterien, n = 1134 Lose mit bekannter Gewichtung aller Kriterien, Bekanntmachungen von Januar 2021 bis September 2026, 95 %-Konfidenzintervalle

Preis allein (100 %)21 %
80 % bis unter 100 %13 %
Über 60 % und unter 80 %2,4 %
Genau 60 %63 %
Unter 60 %0,9 %
Quelle: e-Zamówienia (BZP) und TED, Auswertung RenggliCSV herunterladenPNG herunterladen
Daten anzeigen
KategorieWertIntervall 95 %n
Preis allein (100 %)21 %19 bis 24 %1134
80 % bis unter 100 %13 %11 bis 15 %1134
Über 60 % und unter 80 %2,4 %1,6 bis 3,4 %1134
Genau 60 %63 %60 bis 66 %1134
Unter 60 %0,9 %0,5 bis 1,6 %1134
In den meisten Ausschreibungen wiegt der Preis genau 60 %. Anteil der Ausschreibungen für Labormöbel (Lose) nach dem Gewicht des Preises unter den Zuschlagskriterien, n = 1134 Lose mit bekannter Gewichtung aller Kriterien, Bekanntmachungen von Januar 2021 bis September 2026, 95 %-Konfidenzintervalle

Dasselbe Diagramm als Bild. Nutzung mit Quellenangabe (CC BY 4.0).

Wog der Preis mehr als 60 %, war er am häufigsten das einzige Kriterium. Das erste und das letzte volle Jahr sehen ähnlich aus: 2021 wurden 16 % der Ausschreibungen allein nach dem Preis gewertet, 2025 waren es 19 %. Bei dieser Zahl von Ausschreibungen kann ein solcher Abstand zufällig entstehen, er belegt also keine Veränderung. Das Jahr 2026 wird hier nicht verglichen, weil es noch läuft.

Welche Zuschlagskriterien neben dem Preis wählen die öffentlichen Auftraggeber?#

Neben dem Preis vergaben die öffentlichen Auftraggeber am häufigsten Punkte für die Garantie: So war es in mehr als der Hälfte der Ausschreibungen für Labormöbel (57 %). Die Ausführungsfrist, also die Zeit, in der sich der Bieter zur Ausführung des Auftrags verpflichtet, war in 28 % der Ausschreibungen ein Kriterium. Qualität und technische Parameter wurden selten mit Punkten bewertet: in 4,4 % der Ausschreibungen.

Neben dem Preis zählen am häufigsten Garantie und Ausführungsfrist

Anteil der Ausschreibungen für Labormöbel (Lose) mit mindestens einem Kriterium der jeweiligen Kategorie, n = 1172 Lose mit Kriterien, Bekanntmachungen von Januar 2021 bis September 2026, 95 %-Konfidenzintervalle; ein Los kann mehrere Kategorien haben

Garantie57 %
Ausführungsfrist28 %
Sonstige Kriterien11 %
Qualität und technische Parameter4,4 %
Service1,4 %
Lebenszykluskosten1,2 %
Soziale Aspekte1,1 %
Quelle: e-Zamówienia (BZP) und TED, Auswertung RenggliCSV herunterladenPNG herunterladen
Daten anzeigen
KategorieWertIntervall 95 %n
Garantie57 %54 bis 60 %1172
Ausführungsfrist28 %26 bis 31 %1172
Sonstige Kriterien11 %9,6 bis 13 %1172
Qualität und technische Parameter4,4 %3,4 bis 5,8 %1172
Service1,4 %0,8 bis 2,2 %1172
Lebenszykluskosten1,2 %0,7 bis 2 %1172
Soziale Aspekte1,1 %0,6 bis 1,9 %1172
Neben dem Preis zählen am häufigsten Garantie und Ausführungsfrist. Anteil der Ausschreibungen für Labormöbel (Lose) mit mindestens einem Kriterium der jeweiligen Kategorie, n = 1172 Lose mit Kriterien, Bekanntmachungen von Januar 2021 bis September 2026, 95 %-Konfidenzintervalle; ein Los kann mehrere Kategorien haben

Dasselbe Diagramm als Bild. Nutzung mit Quellenangabe (CC BY 4.0).

Garantie und Ausführungsfrist lassen sich leicht vergleichen, weil der Bieter im Angebot eine Zahl von Monaten oder Tagen einträgt. Bei einem Qualitätskriterium muss der öffentliche Auftraggeber vorab beschreiben, wofür es Punkte gibt und wie die Bewertungskommission das prüft. Ob ein solches Kriterium deshalb selten vorkommt, zeigen die Daten nicht.

Welche öffentlichen Auftraggeber werten Angebote allein nach dem Preis?#

Den höchsten Anteil des Preises als einzigem Kriterium hatten Forschungsinstitute: Sie werteten zwei von fünf ihrer Ausschreibungen so (41 %). Hochschulen schrieben am meisten aus und werteten jede fünfte ihrer Ausschreibungen allein nach dem Preis (20 %). Am seltensten wählten Schulen (7,8 %) sowie Verwaltung und Kommunen (8,5 %) den Preis allein.

Forschungsinstitute werteten zwei von fünf ihrer Ausschreibungen allein nach dem Preis

Anteil der Ausschreibungen für Labormöbel (Lose) mit dem Preis als einzigem Kriterium nach Art des öffentlichen Auftraggebers, n = 1134 Lose mit bekannter Gewichtung aller Kriterien, Bekanntmachungen von Januar 2021 bis September 2026, 95 %-Konfidenzintervalle; Arten mit weniger als 30 Losen unter „Sonstige“

Forschungsinstitute41,5 %
Staatliche Aufsichtsbehörden und Labore25,9 %
Sonstige (u. a. uniformierte Dienste und Unternehmen)24,5 %
Hochschulen19,6 %
Gesundheitswesen17,3 %
Verwaltung und Kommunen8,5 %
Schulen7,8 %
Quelle: e-Zamówienia (BZP) und TED, Auswertung RenggliCSV herunterladenPNG herunterladen
Daten anzeigen
KategorieWertIntervall 95 %n
Forschungsinstitute41,5 %33,8 bis 49,6 %147
Staatliche Aufsichtsbehörden und Labore25,9 %16,3 bis 38,4 %58
Sonstige (u. a. uniformierte Dienste und Unternehmen)24,5 %14,9 bis 37,6 %53
Hochschulen19,6 %16,5 bis 23,2 %545
Gesundheitswesen17,3 %12,4 bis 23,7 %173
Verwaltung und Kommunen8,5 %4,4 bis 15,9 %94
Schulen7,8 %3,4 bis 17,0 %64
Forschungsinstitute werteten zwei von fünf ihrer Ausschreibungen allein nach dem Preis. Anteil der Ausschreibungen für Labormöbel (Lose) mit dem Preis als einzigem Kriterium nach Art des öffentlichen Auftraggebers, n = 1134 Lose mit bekannter Gewichtung aller Kriterien, Bekanntmachungen von Januar 2021 bis September 2026, 95 %-Konfidenzintervalle; Arten mit weniger als 30 Losen unter „Sonstige“

Dasselbe Diagramm als Bild. Nutzung mit Quellenangabe (CC BY 4.0).

Die vier kleinsten Gruppen (Schulen, staatliche Aufsichtsbehörden und Labore, Verwaltung und Kommunen sowie Sonstige) hatten jeweils weniger als hundert Ausschreibungen, daher sind ihre Ergebnisse unsicherer. Die Daten zeigen auch nicht, warum Forschungsinstitute so oft den Preis allein wählten. Aus den Bekanntmachungen geht weder hervor, ob sie die Qualitätsanforderungen beschrieben haben, die das erlauben, noch ob die Grenze von 60 % für sie überhaupt gilt.

Bringt der Preis als einziges Kriterium mehr Angebote?#

Die Daten bestätigen das nicht. Würde der Preis allein Bieter anziehen, endeten solche Ausschreibungen seltener mit nur einem Angebot. Ein einziges Angebot erhielten 27 % der Ausschreibungen, die allein nach dem Preis gewertet wurden, und 31 % der Ausschreibungen, in denen der Preis eines von mehreren Kriterien war. Bei dieser Zahl von Ausschreibungen kann ein solcher Abstand zufällig entstehen, er belegt also keinen Zusammenhang.

Angebote gibt es überhaupt wenige: Die Hälfte der Ausschreibungen für Labormöbel erhielt höchstens 2 Angebote. Die Auswertung berücksichtigt weder den Auftragsumfang noch die Angebotsfrist oder die Region, deshalb zeigt sie nicht, wovon die Zahl der Angebote abhängt.

Was daraus für Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibung folgt#

Beim Schreiben der Vergabeunterlagen (in Polen SWZ) für Labormöbel lohnt es sich, drei Dinge zu prüfen.

  1. Preis über 60 % nur mit Qualitätsanforderungen in der Leistungsbeschreibung

    Ein öffentlicher Auftraggeber, für den Art. 246 gilt, darf dem Preis mehr als 60 % Gewicht geben oder Angebote allein nach dem Preis werten, wenn er Qualitätsanforderungen beschreibt. Die Leistungsbeschreibung muss diese Anforderungen mindestens für die Hauptelemente des Auftrags festlegen (Art. 246 Abs. 2 des Vergabegesetzes (öffnet in einem neuen Tab)). Bei Labormöbeln ist das zum Beispiel das Material der Laborarbeitsplatten, die Bauweise der Schränke oder die Anforderungen an Laborabzüge.

  2. Ein Garantiekriterium, das die Angebote unterscheidet

    Gibt es die volle Punktzahl für eine Garantiedauer, die ohnehin jeder Bieter anbietet, bekommen alle dieselben Punkte. Dann entscheidet ohnehin der Preis.

  3. Ein Qualitätskriterium, das die Bewertungskommission prüfen kann

    Ein Qualitätskriterium funktioniert, wenn der Bieter im Angebot ein konkretes Merkmal einträgt, etwa ein Material oder eine Bauweise, und die Bewertungskommission dafür Punkte nach einer vorab beschriebenen Skala vergibt. Welche Merkmale sich zu beschreiben lohnen, fasst der Beitrag über die Eigenschaften guter Labormöbel zusammen.

Methode und Daten#

Die Einheit der Daten ist das Los, weil der öffentliche Auftraggeber Kriterien und Angebotszahl für jedes Los getrennt angibt. Ein Verfahren kann zum Beispiel nach Laboren oder Möbelarten in Lose aufgeteilt sein.

Häufige Fragen#

Ja. Ein polnischer öffentlicher Auftraggeber, für den Art. 246 des Vergabegesetzes (öffnet in einem neuen Tab) gilt, muss dann in der Leistungsbeschreibung Qualitätsanforderungen festlegen. In Ausschreibungen für Labormöbel seit 2021 wurde jede fünfte allein nach dem Preis gewertet (21 %).

Am häufigsten die Garantie, für die in mehr als der Hälfte der Ausschreibungen Punkte vergeben wurden (57 %), und die Ausführungsfrist (28 %). Qualität und technische Parameter wurden nur in 4,4 % der Ausschreibungen mit Punkten bewertet.

Wenige: Die Hälfte der Ausschreibungen seit 2021 erhielt höchstens zwei Angebote, fast jede dritte nur eines (31 %).

60 %, also so viel, wie das Gesetz ohne Beschreibung von Qualitätsanforderungen höchstens erlaubt. So viel wog der Preis in 63 % der Ausschreibungen für Labormöbel seit 2021.

Anfrage zu Labormöbeln für eine Ausschreibung
Der Anfrage können Sie die Leistungsbeschreibung und die Zuschlagskriterien aus den Vergabeunterlagen (SWZ) beifügen.
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